Wie man sich bewirbt + FAQ

Estnische Polizei- und Grenzschutzbehörde (PBGB)

Die e-Residency-Bewerbungsumgebung wird von der estnischen Polizei- und Grenzschutzbehörde verwaltet. Die Polizei- und Grenzschutzbehörde ist auch für die Bearbeitung von e-Residency-Bewerbungen und die Entscheidungsfindung zuständig. 

Wenn du Hilfe bei der Einreichung deiner e-Residency-Bewerbung brauchst, sieh dir die häufig gestellten Fragen unten an oder wende dich an die estnische Polizei- und Grenzschutzbehörde unter ppa@politsei.ee

Um den Status deiner Bewerbung zu verfolgen, melde dich bitte in der Bewerbungsumgebung an. 

Bitte beachte, dass das e-Residency-Projektteam keinen Zugriff auf die Bewerbungsumgebung hat. Alle Anfragen bezüglich des Bewerbungsverfahrens sollten an die Polizei- und Grenzschutzbehörde gerichtet werden.

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Schritt 1: Dokumente zusammentragen

  • Eine Kopie deines Ausweises: Du musst eine Kopie deines Reisedokuments vorlegen, das von dem Land ausgestellt wurde, dessen Staatsangehörigkeit du besitzt. Die von der estnischen Polizei- und Grenzschutzbehörde akzeptierten Ausweisdokumente sind Reisepässe oder Personalausweise der Europäischen Union. Beachte, dass du bei der Abholung deiner digitalen e-Residency-ID das gleiche Reisedokument mitbringen musst, das du für die Bewerbung verwendet hast. Wenn das Dokument, das du bei der Bewerbung verwendet hast, abläuft, bevor du deine e-Residency-Karte abholst, musst du eine erneuerte, gültige Kopie deines Reisedokuments mitbringen und, wenn möglich, auch das Dokument, das du bei deiner Bewerbung verwendet hast.
  • Digitales Foto: Für die Bewerbung brauchst du ein Passfoto von deinem Gesicht in Farbe. Ein Foto darf nicht älter als sechs Monate sein. Du kannst das Foto zu Hause mit einer Digitalkamera machen, aber stelle sicher, dass du die Anweisungen und Anforderungen für das Dokumentenfoto befolgst. Sieh dir auch unten an, wie du zu Hause ein Passfoto machst.
  • Motivationsschreiben: Schreibe eine Erklärung, warum du dich für die e-Residency bewirbst.
  • Lebenslauf: Du musst auch Informationen über deine Ausbildung und Berufserfahrung angeben.
  • Informationen über deine bisherige Geschäftstätigkeit (falls zutreffend)
  • Kreditkarte: Du brauchst eine Kreditkarte, um die staatliche Gebühr für die Bewerbungsbearbeitung zu bezahlen. Akzeptierte Kartentypen sind VISA und MasterCard. Details findest du im Artikel Kosten und Gebühren

Schritt 2: Bewerbung absenden

Übermittle deine Bewerbung online.

Um dich zu bewerben, musst du zunächst ein Konto mit deiner E-Mail erstellen. Du bekommst einen magischen Link per E-Mail zugeschickt, mit dem du dein Konto aktivieren und dich anmelden kannst. Die Einrichtung eines Passworts ist nicht erforderlich. Der Link ist für 60 Minuten gültig.

Bitte beachte, dass die E-Mail-Adresse später nicht mehr geändert werden kann. Wir raten dir daher, dich mit einer E-Mail-Adresse anzumelden, die mindestens für die nächsten 12 Monate gültig sein wird.

Wenn du die Bewerbung nicht in einem Schritt abschließen kannst, kannst du dich später mit der gleichen E-Mail in dieser Umgebung anmelden. Du hast 2 Monate Zeit, um deine Bewerbung einzureichen. Wenn du deine Bewerbung innerhalb von 2 Monaten nicht eingereicht hast, läuft dein Benutzerkonto aus.

Gemäß § 112 (2) des Identity Documents Act (Ausweisgesetzes) musst du deine Bewerbung persönlich ausfüllen und einreichen. Die Einreichung der Bewerbung durch einen Vermittler (einschließlich Anwaltskanzleien und andere Dienstleister) ist nicht erlaubt.

Bitte fülle die Bewerbung sorgfältig aus und befolge die Anweisungen. Wenn die Bewerbung Mängel aufweist, wird die Bearbeitung deiner Bewerbung mehr Zeit in Anspruch nehmen und du wirst aufgefordert, zusätzliche Informationen vorzulegen.

In deiner Bewerbung musst du einen Abholort auswählen. Es ist nicht einfach, dies später zu ändern, also wähle mit Bedacht. Die voraussichtliche Ankunftszeit erfährst du im nächsten Schritt.

Schritt 3: Bewerbung wird bearbeitet

Das Prüfungsverfahren dauert in der Regel zwischen 8 und 30 Kalendertagen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 20 Kalendertage, aber die PBGB behält sich das Recht vor, sie im Einzelfall nach eigenem Ermessen zu verlängern. Während dieser Zeit kann die PBGB dich per E-Mail kontaktieren, um zusätzliche Informationen für die Hintergrundprüfung zu erhalten.

Du kannst den Status deiner Bewerbung einsehen und verfolgen, indem du dich in der Bewerbungsumgebung anmeldest.

Im Falle einer positiven Entscheidung dauert es weitere 2 bis 5 Wochen, bis dein e-Residency-Kit gedruckt und an deinen Abholort geschickt wird. Weitere Informationen zu diesem Prozess findest du in unserem Artikel zum Bewerbungsstatus. Achte darauf, dass du die E-Mail, die du in der Bewerbung angegeben hast, regelmäßig überprüfst und auch den Spam-Ordner kontrollierst.

Schritt 4: E-Residency-Kit abholen

Sobald dein e-Residency-Kit bei deinem Abholort angekommen ist, erhältst du eine E-Mail mit Anweisungen oder eine Einladung, einen Termin für die Abholung zu vereinbaren. Bitte beachte, dass du deinen Ausweis mitbringen musst (eine Kopie davon hast du mit deiner Bewerbung eingereicht) und dich darauf vorbereiten musst, Fingerabdrücke zu nehmen. Du musst dein e-Residency-Kit innerhalb von sechs Monaten abholen, sobald es angekommen ist. Danach wird das Dokument nach Estland zurückgeschickt und vernichtet. Erfahre mehr im Artikel Abholorte.

PS: Während des Bewerbungsverfahrens erhältst du:

  • Updates zur Bewerbung von der estnischen Polizei- und Grenzschutzbehörde;
  • Benachrichtigung zur Abholung deines Dokuments bei einer estnischen Botschaft, einem externen Dienstleister oder der Estnischen Polizei- und Grenzschutzbehörde, je nachdem, was du als Abholort gewählt hast;
  • E-Mails vom e-Residency Projektteam (wenn du uns erlaubst, dir Mitteilungen, personalisierte Angebote und Informationen zu schicken, die dich bei der Gründung und dem Betrieb eines Unternehmens in Estland unterstützen).

Wichtiger Hinweis zum Coronavirus!

  • Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus und der damit verbundenen Reisebeschränkungen kann die übliche 6-monatige Frist für die Abholung des e-Residency-Kits bei den estnischen Botschaften auf besonderen Antrag eines Bewerbers verlängert werden. Um diese Anfrage zu stellen, wende dich bitte direkt an den Abholort, den du in deiner Bewerbung angegeben hast.
  • Falls du deinen ursprünglichen Abholort aufgrund der mit dem Coronavirus verbundenen Reisebeschränkungen ändern möchtest, wende dich bitte direkt an das estnische Außenministerium unter konsul@mfa.ee, um weitere Anweisungen zu erhalten.

FAQ zum Bewerbungsprozess

Ich verstehe den Prozess nicht

Weitere Informationen über das Bewerbungsverfahren findest du in unserem Blog oder auf der PBGB-Website. Wenn du Hilfe bei deiner Bewerbung brauchst, wende dich bitte an die estnische Polizei- und Grenzschutzbehörde unter ppa@politsei.ee

Kann ich eine Bewerbung einreichen, ohne ein Konto zu erstellen?
Nein, es ist nicht möglich, deine Bewerbung einzureichen, ohne ein Benutzerkonto zu erstellen. Wenn du ein Benutzerkonto in der Bewerbungsumgebung hast, kannst du deine Bewerbung in mehreren Schritten ausfüllen und speichern, um sie später fortzusetzen, falls nötig. Außerdem kannst du so den Status deiner Bewerbung verfolgen.
Wie lange wird mein Konto aktiv bleiben?
Die Lebensdauer deines Kontos hängt davon ab, ob du deine Bewerbung bereits eingereicht hast. Du hast 2 Monate nach der ersten Anmeldung (Aktivierung des Kontos) Zeit, deine Bewerbung einzureichen. Wenn du den Bewerbungsprozess nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen hast, wird das Konto gelöscht. Wenn die Bewerbung erfolgreich eingereicht wurde (d. h. auch die staatliche Gebühr bezahlt wurde), ist das Konto 12 Monate lang gültig (ab der ersten Anmeldung), danach wird es gelöscht.

 

Du kannst dein Konto jederzeit selbst löschen, indem du die Funktion „Konto löschen“ in der Anwendungsumgebung nutzt. Bitte beachte, dass das Löschen des Kontos in der Bewerbungsumgebung nach der Einreichung einer Bewerbung nicht dazu führt, dass die Daten aus den Informationssystemen der Polizei- und Grenzschutzbehörde (PBGB) gelöscht oder die Bearbeitung der Bewerbung ausgesetzt wird.
Auf welcher Grundlage werde ich aufgefordert, Informationen bereitzustellen?
Die Daten und Nachweise, die bei der Beantragung vorzulegen sind, sind in den Abschnitten 6, 7, 12, 24 und 241 der entsprechenden Verordnung des estnischen Innenministers aufgeführt. Das Ziel der Verarbeitung der oben genannten Daten ist es, eine fundierte Entscheidung über die Ausstellung einer digitalen ID zu treffen und den Bewerber zu identifizieren. Wie in Unterabschnitt 2012 (2) des Identity Documents Act (Ausweisgesetzes) festgelegt, kann der Aussteller des Dokuments zur Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung einer digitalen ID und zum Schutz der Rechte und Interessen des Inhabers des Dokuments verlangen, dass ein e-Resident persönlich am Standort des Ausstellers des Dokuments oder bei einer estnischen Auslandsvertretung zur Einreichung der Bewerbung erscheint.
Alternative Zahlungsmethode zu Visa oder MasterCard
Bis auf Weiteres gibt es keine alternativen Zahlungsmöglichkeiten. Die Zahlung der staatlichen Gebühr kann nur mit einer Visa oder MasterCard Kredit- oder Debitkarte erfolgen. Wenn du eine Debitkarte verwendest, vergewissere dich bitte, dass Online-Zahlungen aktiviert sind. Die Karte muss außerdem 3D Secure-Zahlungen unterstützen. Bei Fragen zu deiner Bankkarte wende dich bitte an deine Bank. Wenn du keine akzeptable Karte hast, kannst du eine andere Person bitten, die Zahlung für dich zu übernehmen. 
Kann ich später bezahlen?
Nein. Die Bewerbung gilt erst dann als eingereicht und die Bearbeitung beginnt, wenn die staatliche Gebühr bezahlt wurde. 
Zahlung schlägt fehl

Es gibt verschiedene Gründe, warum deine Zahlung fehlschlagen kann:

  • deine Bank genehmigt die Zahlung nicht;
  • die Karte, die du für die Zahlung verwendest, unterstützt keine 3D Secure-Zahlungen;
  • du hast in kurzen Abständen mehrere Zahlungsversuche von derselben IP-Adresse aus unternommen, und der Zahlungsdienstleister hat dich vorübergehend gesperrt;
  • deine Internetverbindung ist nicht ausreichend und/oder deine Browsereinstellungen blockieren die Zahlung;
  • der Dienst des Zahlungsdienstleisters hat technische Schwierigkeiten.

In den ersten beiden Fällen wende dich bitte an deine Bank. Alternativ kannst du auch eine andere Person bitten, die Zahlung für dich zu übernehmen. In den übrigen Fällen warte bitte eine Weile und versuche es erneut. Du kannst auch versuchen, den Suchverlauf und die Cookies deines Browsers zu löschen.

Wenn die Zahlung immer noch nicht klappt, wende dich bitte an die estnische Polizei- und Grenzschutzbehörde unter ppa@politsei.ee und gib in deiner E-Mail mindestens die folgenden Informationen an:

  • der von dir verwendete Browser
  • das von dir verwendete Betriebssystem
  • wann und wie oft in Folge du versucht hast, die Zahlung zu leisten.
Länge deines Namens

Digitale ID-Karten haben zwei Zeilen für den Vornamen (15 + 15 Zeichen) und eine Zeile für den Nachnamen (28 Zeichen). Bitte beachte, dass nach dem estnischen Identity Documents Act (Ausweisgesetz) § 91, Absatz (2), sofern dein Vorname länger als 15 + 15 Zeichen und dein Nachname länger als 28 Zeichen ist, die überschüssigen Buchstaben am Ende des Namens nicht in die entsprechenden Datenfelder eingetragen werden. Die Felder im System lassen keine weiteren Zeichen zu.

  • Beispiel für einen Vornamen
    FABRICE STÉPHANE PATRICE soll als FABRICE STÉPHANE PATRIC geschrieben werden
  • Beispiel für einen Nachnamen
    MOHAMEDELBAGHIR ABDELMAHMOUD OSMAN wird geschrieben als MOHAMEDELBAGHIR ABDELMAHMOUD
Kein Nachname
Wenn du ein Feld nicht ausfüllst, wird der fehlende Name durch „-“ ersetzt. Bitte beachte dies, da spätere Reklamationen nicht anerkannt werden und die staatliche Gebühr aufgrund solcher Reklamationen nicht zurückerstattet wird.
Unbekannte Zeichen in deinem Namen
Die Polizei- und Grenzschutzbehörde kann für die Dokumente nur die Buchstaben verwenden, die in ihrer Datenbank gemäß den ICAO-Buchstabenumwandlungsregeln verfügbar sind.

Die Buchstaben, die nicht verfügbar sind, werden durch verfügbare Buchstaben ersetzt.
Persönlicher Identifikationscode

Eine nationale Identifikationsnummer, nationale Identitätsnummer oder nationale Versicherungsnummer wird von den Regierungen vieler Länder verwendet, um ihre Bürgerdauerhaft Ansässigen und vorübergehend Ansässigen für Zwecke der Arbeit, der Besteuerung, des Gesundheitswesens und anderer regierungsbezogener Funktionen zu erfassen. Dieser persönliche Identifizierungscode steht in der Regel auf den amtlichen Ausweispapieren.

Hier kannst du mehr über Identifikationsnummern in verschiedenen Ländern lesen: https://en.wikipedia.org/wiki/National_identification_number

Wenn es in deinem Land keinen persönlichen Identifikationscode gibt, wähle bitte „Nicht anwendbar in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit ich besitze“.

Anforderungen an das Ausweisdokument

Die von der estnischen Polizei- und Grenzschutzbehörde akzeptierten Ausweisdokumente sind Reisepässe oder Personalausweise der Europäischen Union. Das Dokument muss von dem Land ausgestellt sein, dessen Staatsbürgerschaft du besitzt. Andere Dokumente werden bei der Beantragung von e-Residency nicht akzeptiert. Wenn du zum Beispiel Staatsbürger eines Landes x bist, aber in einem Land z wohnst, musst du ein von Land x ausgestelltes Dokument vorlegen.

Die Kopie deines Ausweises muss in Farbe sein. Schwarz-Weiß-Kopien werden nicht akzeptiert.

Wenn du eine Kopie deines Personalausweises hochlädst (nur für EU-Bürger), lade bitte unbedingt Kopien von beiden Seiten des Dokuments hoch (Vorder- und Rückseite).

Mein Ausweisdokument läuft nicht ab
In der Bewerbung musst du das Ausstellungsdatum und das Ablaufdatum deines Ausweises angeben. Wenn du diese nicht angeben kannst, wähle bitte ein anderes Ausweisdokument, das diese Informationen enthält.
Mein Land ist nicht als Abholort aufgeführt

Aus Sicherheitsgründen können wir die digitalen e-Residency-IDs nur an den offiziellen Stellen ausstellen, die in der Bewerbung angegeben sind. Für deinen Abholort kannst du einen Ort aus der Liste wählen, der von deinem Standort aus am bequemsten zu erreichen ist.

Bitte beachte, dass die Abholung deiner digitalen e-Residency ID in einem anderen Land dich nicht berechtigt, in dieses Land einzureisen. Bevor du einen Abholort auswählst und deine Bewerbung abschickst, vergewissere dich bitte, dass du in das Land einreisen darfst und über das nötige Reisevisum verfügst.

Beachte, dass du deine digitale e-Residency ID innerhalb von 6 Monaten abholen musst, sobald sie an einem Abholort angekommen ist.

Das Land ist auf der Bewerbung nicht als Staatsbürgerschaft/Geburtsland angegeben
Das e-Residency-Programm wird von der Republik Estland durchgeführt und das Bewerbungsformular basiert auf Ländern, die von der estnischen Regierung als unabhängige Staaten anerkannt werden. Du fügst deiner Bewerbung eine Kopie deines Reisepasses bei, also mach dir keine Sorgen, der ausstellende Beamte wird die detaillierten Informationen über deine Staatsbürgerschaft sehen.
Die Kommunikation erfolgt per E-Mail

Die Bearbeitung der Bewerbungen erfolgt elektronisch. Wenn der Sachbearbeiter, der deine Bewerbung bearbeitet, Details klären oder wichtige Informationen weitergeben muss, wird er dich per E-Mail kontaktieren.

Bitte vergewissere dich, dass die E-Mail-Adresse, die du im Bewerbungsformular angibst, gültig ist, und überprüfe deine E-Mails regelmäßig, damit du keine Mitteilungen von den Sachbearbeitern der estnischen Polizei- und Grenzschutzbehörde verpasst.

Bitte beachte, dass die E-Mails möglicherweise in deinem Spam-Ordner landen. Es ist also ratsam, deinen Spam-Ordner während des Bewerbungsprozesses zu überprüfen.

Ich habe meinen Namen geändert. Wie bekomme ich eine neue digitale e-Residency-ID?
Wenn sich dein Name ändert, musst du eine neue digitale e-Residency-ID beantragen. In diesem Fall musst du die staatliche Gebühr erneut bezahlen. Wenn du weißt, dass sich dein Name in naher Zukunft ändern wird, raten wir dir, zu warten und dich zu bewerben, sobald du ein neues Ausweisdokument mit deinem neuen Namen erhalten hast.
Kann ich die mit meiner Bewerbung verbundenen Informationen ändern?
Es ist nicht möglich, die Daten in der Bewerbungsumgebung zu ändern, nachdem du deine Bewerbung eingereicht hast. Bitte wende dich direkt an die estnische Polizei- und Grenzschutzbehörde unter ppa@politsei.ee. Sie wird deinen Antrag an den ausstellenden Sachbearbeiter weiterleiten. Bitte gib auch deinen vollständigen Namen und dein Geburtsdatum oder die Bewerbungsnummer an.
Kann ich meine Bewerbung zurückziehen?
Eine Bewerbung kann zurückgezogen werden, solange die Verfahrensentscheidung anhängig ist. Um deine Bewerbung zu widerrufen, wende dich bitte so schnell wie möglich direkt an die estnische Polizei- und Grenzschutzbehörde unter ppa@politsei.ee. Dort kann man deine Bewerbung abbrechen, wenn du deinen vollständigen Namen und dein Geburtsdatum mitteilst. Wenn möglich, gib bitte die Nummer deiner Bewerbung für die digitale e-Resident-ID an (wenn du die Nummer kennst). Wenn du zurücktrittst, bevor das Verfahren über deine Bewerbung begonnen hat, kannst du eine Rückerstattung der staatlichen Gebühr beantragen. Um eine Rückerstattung zu beantragen, musst du ein Formular ausfüllen und es an die estnische Polizei- und Grenzschutzbehörde schicken. Das Formular und die Kontaktinformationen findest du hier.

So machst du ein Passfoto zu Hause

Schau dir das Video-Tutorial an oder folge den Anweisungen unten:

Schritt 1: Richte den Hintergrund und die Beleuchtung ein

  • Der Hintergrund muss schlicht und farblich gleichmäßig sein (vorzugsweise hellgrau);
  • Vermeide knallige Muster oder Möbel im Hintergrund;
  • Vermeide schlechte Beleuchtung, die starke Schatten auf dem Gesicht verursacht;
  • Verwende natürliches Licht, damit dein Hautton nicht verfälscht wird;
  • Achte darauf, dass die Fotos nicht zu hell oder zu dunkel sind.

Schritt 2: Bitte einen Freund, das Foto zu machen

  • Schau in die Kamera (ein häufiger Fehler ist der klassische Selfie-Effekt, bei dem eine Person auf den Bildschirm des Telefons und nicht in das Auge der Kamera schaut);
  • Das Foto muss in Frontalansicht aufgenommen werden;
  • Halte deinen Kopf gerade, nicht schräg;
  • Dein Gesicht sollte 70 bis 80 % der Höhe des Fotos einnehmen;
  • Achte auf einen neutralen Gesichtsausdruck. Auf dem Passbild darfst du leider nicht lächeln :)

Schritt 3: Lade das Foto hoch

  • Dieses Foto wird nicht auf deiner digitalen e-Residency-ID erscheinen. Bitte bearbeite es also nicht mit Photoshop (z. B. den Hautton weichzeichnen, die Augen betonen usw.)
  • Verwende nur das .jpeg Format
  • Dateigröße und Auflösung: mindestens 1,0 MB und maximal 5,0 MB, mindestens 1300 x 1600 Pixel.

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Die folgenden Bilder eignen sich nicht für ein Dokumentenfoto:

  • ein gescanntes Foto
  • ein bearbeitetes Foto
  • ein verschwommenes Foto
  • ein Schwarz-Weiß-Foto

Wenn du ein Foto von schlechter Qualität einreichst, dauert die Bearbeitung deiner Bewerbung länger. Spare deine Zeit und die Zeit des Sachbearbeiters, indem du direkt ein gutes Foto einreichst.

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