Wenn du dein estnisches Unternehmen von einem anderen Land aus leitest, können zwei wichtige steuerliche Konzepte gelten: Betriebsstätte und Doppelansässigkeit. Diese entstehen, wenn ein Unternehmen grenzüberschreitend tätig ist.
Beachte, dass dies zwei unterschiedliche Konzepte mit unterschiedlichen steuerlichen Folgen sind.
Wichtige Punkte, die du beachten solltest
- E-Residency ist nicht dasselbe wie Steueransässigkeit
- Du bist nicht dein Unternehmen – beide werden getrennt besteuert.
- Die steuerlichen Regelungen von Einwohnern Estlands, Einwohnern der EU, Einwohnern von Vertragsstaaten und Einwohnern von Drittstaaten unterscheidet sich.
- Einkommensteuer und Sozialsteuer sollten immer getrennt betrachtet werden.
- Deine Aktivitäten im Ausland können eine steuerpflichtige Präsenz für dein estnisches Unternehmen begründen.
Was ist eine Betriebsstätte (Permanent Establishment, PE)?
Wenn du dich noch nicht mit internationalen Geschäften oder Steuern auskennst, hast du wahrscheinlich noch nie etwas von dem Begriff „Betriebsstätte“ oder „Permanent Establishment, PE“ gehört. Das ist ein Rechtskonzept im internationalen Steuerrecht, mit dem bestimmt wird, wann ein Unternehmen in einem anderen Land eine steuerliche Präsenz hat.
Eine Betriebsstätte ist nicht dasselbe wie die rechtliche Anschrift eines Unternehmens, sein Ort der Geschäftsleitung, eine Niederlassung oder seine steuerliche Ansässigkeit. Stattdessen dient sie den Steuerbehörden dazu festzustellen, ob deine Geschäftstätigkeiten in einem anderen Land bedeutend genug sind, um dort besteuert zu werden.
Die Grundlagen der Betriebsstätte zu verstehen, ist wichtig, wenn dein Unternehmen grenzüberschreitend tätig ist.
Definition
Nach dem OECD-Musterabkommen bezeichnet eine „klassische“ Betriebsstätte:
eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.
Jedes Element dieser Definition ist entscheidend für die Existenz einer Betriebsstätte. Die meisten Länder haben ihre innerstaatlichen Steuervorschriften und Doppelbesteuerungsabkommen auf dieser OECD-Definition aufgebaut.
Vertreterbetriebsstätte
Eine Betriebsstätte kann auch durch Personen entstehen, nicht nur durch Räumlichkeiten. Dies wird als „abhängiger Vertreter“ oder „Vertreterbetriebsstätte“ bezeichnet.
Gemäß der internationalen Praxis wird ein solcher Betriebsstättenvertreter als „eine Person, die im Namen eines Unternehmens handelt, die die Befugnis hat und gewöhnlich ausübt, Verträge im Namen des Unternehmens im anderen Staat abzuschließen“ beschrieben. Im Gegensatz zu einer klassischen Betriebsstätte erfordert dies keinen bestimmten festen Ort, um ausgelöst zu werden, sondern bezieht sich auf die Art der Aktivitäten des Vertreters.
Länderspezifische Unterschiede
Jedes Land hat einen etwas anderen Ansatz in Bezug auf Betriebsstätten, und die spezifische nationale Definition sollte immer überprüft werden. Nachdem du das nationale Recht geprüft hast, solltest du auch das Steuerabkommen zwischen Estland und dem Staat der Betriebsstätte prüfen. Steuerabkommen schränken in der Regel die Existenz einer Betriebsstätte im Vergleich zu den Vorschriften des nationalen Rechts ein.
Betriebsstätte und dein estnisches Unternehmen
Eine Betriebsstätte kann nur in einem anderen Land entstehen – nicht in dem Land, in dem das Unternehmen gegründet wurde. Das heißt, dein estnisches Unternehmen kann keine Betriebsstätte in Estland haben. Erfüllen deine Tätigkeiten jedoch beispielsweise in Deutschland die Kriterien für eine Betriebsstätte, handelt es sich um ein estnisches Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland.
Registrierung und Besteuerung
Obwohl eine Betriebsstätte keine eigenständige juristische Person ist, wird sie in dem betreffenden Land als steuerliche Präsenz behandelt.
Das bedeutet normalerweise:
- Registrierung bei der lokalen Steuerbehörde,
- getrennte Buchführung für die lokale Geschäftstätigkeit und
- Abgabe von Steuererklärungen für die Einkünfte der Betriebsstätte.
Bitte lies die verfügbaren Informationen über die Betriebsstätten-Registrierung und die Einhaltung der Vorschriften in dem Land, in dem deine Aktivitäten eine Betriebsstätte auslösen könnten.
Estland vermeidet Doppelbesteuerung, indem es die Gewinne einer ausländischen Betriebsstätte von der estnischen Körperschaftsteuer befreit – vorausgesetzt, diese Gewinne werden im Ausland besteuert.
Doppelansässigkeit
Der zweite steuerliche Aspekt, der bei grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten auftreten kann, ist die Doppelansässigkeit. Dies geschieht, wenn ein Unternehmen gleichzeitig in zwei Ländern als steuerlich ansässig gilt.
Die meisten Länder besteuern ihre eigenen Ansässigen auf ihr weltweites Einkommen, daher definiert jedes Land die steuerliche Ansässigkeit eigenständig. Wenn sich diese Definitionen überschneiden, kann dasselbe Unternehmen von zwei Steuerbehörden als steuerlich ansässig eingestuft werden – und beide erwarten, seine Gewinne zu besteuern.
Estnische Regelung
Estland hat eine einfache Regelung, die besagt, dass ein Unternehmen in Estland steuerlich ansässig ist, wenn es nach estnischem Recht gegründet wurde.
Wenn du deine estnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OÜ) im estnischen Unternehmensregister eingetragen hast, bedeutet dies, dass dein Unternehmen in Estland steuerlich ansässig und steuerpflichtig ist. Das estnische Steuer- und Zollamt kann deinem Unternehmen eine Ansässigkeitsbescheinigung ausstellen, die diesen Status bestätigt.
Wie es zu Doppelansässigkeit kommen kann
Einige Länder wenden zusätzliche Kriterien zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit an.
Eines der häufigsten ist der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung – also das Land, in dem die wesentlichen Management- und geschäftlichen Entscheidungen getroffen werden.
Wenn die strategischen Entscheidungen deines Unternehmens von einem Land aus getroffen werden, das diese Regelung anwendet, kann dieses Land dein Unternehmen ebenfalls als steuerlich ansässig betrachten. Das Ergebnis kann eine Doppelansässigkeit sein, bei der zwei Länder dein Unternehmen beide als ansässig ansehen und das Recht beanspruchen, dessen Gewinne zu besteuern.
Lösung von Doppelansässigkeitskonflikten
Wenn eine Doppelansässigkeit entsteht, wird das Problem in der Regel durch ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern gelöst.
Früher nutzten Doppelbesteuerungsabkommen den „Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung“ als ausschlaggebendes Kriterium, neuere Abkommen verlangen – im Einklang mit den BEPS-Empfehlungen der OECD – jedoch eine Einigung der zuständigen Behörden beider Länder darüber, welches Land das Unternehmen für Zwecke des Abkommens als ansässig behandelt.
Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen und erfordert die Vorlage detaillierter Informationen darüber, wo das Unternehmen tatsächlich geleitet und kontrolliert wird.
Nicht dasselbe wie eine Betriebsstätte
Ein Unternehmen mit doppelter Ansässigkeit ist nicht dasselbe wie ein Unternehmen, das eine Betriebsstätte in einem anderen Land hat.
- Doppelansässigkeit bedeutet, dass zwei Länder das Unternehmen jeweils als ihre steuerliche Heimat beanspruchen.
- Eine Betriebsstätte bedeutet, dass ein Land weiterhin das Heimatland bleibt, während ein anderes Land für dasselbe Unternehmen eine steuerpflichtige Präsenz anerkennt.
Denke auch daran, dass die Regeln zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit für Unternehmen und Privatpersonen unterschiedlich sind!
Möchtest du mehr erfahren?
Da du nun die Grundlagen über beide Konzepte gelesen hast, erfährst du mehr über sie unter Betriebsstätte und Doppelansässigkeit.
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