Grundlagen zu estnischen Steuern

Die Besteuerung ist oft der wichtigste Aspekt bei der Wahl eines Standorts für ein Unternehmen. Erfahre mehr zu den Grundlagen über estnische Steuern, die für e-Residents relevant sind.

Die estnische Steuer- und Zollbehörde (EMTA) ist die Behörde, die für die Besteuerung zuständig ist. Ihre Website ist eine großartige Ressource, denn sie hat einen eigenen Bereich für e-Residency-Steuerinformationen. Das staatliche estnische Portal eesti.ee bietet zudem eine Erläuterung des gesamten Steuersystems.

Persönlicher Steuerwohnsitz 

Unabhängig von deinem e-Residency-Status musst du deine persönliche Steuer immer in dem Land zahlen, in dem du steuerlich ansässig bist. Es ist sehr wichtig, den Unterschied zwischen e-Residency und Ansässigkeit zu verstehen. Das eine ist ein digitaler Status, das andere ein physischer Status mit Aufenthaltsvorteilen und -pflichten. e-Residency bedeutet nicht, dass du in Estland steuerlich ansässig bist.

Bitte beachte:

Eine Person gilt nur dann als in Estland steuerlich ansässig, wenn sich ihr Wohnsitz (der Ort, an dem sie dauerhaft oder hauptsächlich wohnt) in Estland befindet oder wenn sie innerhalb eines zusammenhängenden 12-Monats-Zeitraums mindestens 183 Tage in Estland gelebt hat. Erfahre mehr auf der Website der estnischen Steuer- und Zollbehörde.

In der Regel wird das weltweite Einkommen von Gebietsansässigen im Staat ihres Wohnsitzes besteuert. Das bedeutet, dass das Land, in dem du deine jährliche Einkommenssteuererklärung abgibst, in der Regel auch das Einkommen besteuern will, das du in allen anderen Ländern der Welt verdient hast. Normalerweise gibt es auch inländische und bilaterale Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung der Doppelbesteuerung, wenn diese Einkünfte bereits in dem Land, aus dem du sie erhalten hast, d. h. dem Quellenstaat, besteuert wurden.

Aus diesem Grund solltest du einen Nachweis über die in Estland gezahlten oder einbehaltenen Steuern bereithalten, den du den örtlichen Steuerbehörden vorlegen kannst. Die lokale steuerliche Behandlung kann für jede Einkommensart (Dividende, Gehalt, Geschäftsführergehalt) unterschiedlich sein und auch davon abhängen, was in dem Steuerabkommen zwischen deinem Land und Estland vereinbart wurde.

Bitte beachte, dass die oben genannten Informationen eine Verallgemeinerung eines komplexen Regelwerks darstellen, das vollständig von den in deinem Wohnsitzstaat geltenden Gesetzen und dem mit Estland abgeschlossenen Abkommen abhängt, und daher nur zur Veranschaulichung dienen.

Wenn du ortsunabhängig bist, solltest du das Steuersystem deines Heimatlandes und jedes Landes kennen, in dem du für längere Zeit arbeitest. Die persönliche Steuersituation eines jeden Menschen ist einzigartig, daher empfehlen wir dir dringend, dich in deinem Heimatland oder von einem Steuerexperten beraten zu lassen. Wenn Steuerfachleute aus deinem Heimatland noch nicht mit dem Begriff e-Residency vertraut sind, gib ihnen bitte diese Erklärung der estnischen Steuer- und Zollbehörde.

Körperschaftsteuerliche Ansässigkeit 

Estland hat eine einfache Regel, die besagt, dass ein Unternehmen in Estland steuerlich ansässig ist, wenn es nach estnischem Recht gegründet wurde. Wenn du deine estnische OÜ registriert hast, bedeutet das, dass dein Unternehmen in Estland steuerlich ansässig und steuerpflichtig ist.

Einige Länder haben jedoch andere Regeln, um zu entscheiden, ob ein Unternehmen steuerlich ansässig ist. Es ist üblich, dass neben dem Ort der Gründung auch der Ort der tatsächlichen Geschäftsführung den steuerlichen Wohnsitz auslöst. Wenn du dein Unternehmen von einem Land aus führst, in dem solche Regeln gelten, kann es passieren, dass das Unternehmen eine doppelte Steueransässigkeit hat – das passiert, wenn zwei Staaten glauben, dass das Unternehmen in ihrem Land steuerlich ansässig ist, und die Gewinne des Unternehmens besteuern wollen.

Wenn die Geschäftstätigkeit dieses Unternehmens anderswo ausgeübt wird oder das Unternehmen von außerhalb Estlands geführt wird, werden die in einem ausländischen Staat erzielten Einkünfte in diesem ausländischen Staat besteuert und Estland sorgt für die Vermeidung der Doppelbesteuerung.  Auf der Website der estnischen Regierung findest du eine Liste aller Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Verlass dich aber nie auf allgemeine Ratschläge, wenn es um die Besteuerung geht. Internationale Steuervorschriften können komplex sein und hängen von den Besonderheiten deiner Geschäftstätigkeit und deinem Standort ab.

Einige der Dienstanbieter auf unserem Marktplatz können dich in internationalen Steuerfragen beraten. Bei komplizierteren Situationen solltest du dich an einen Steuerberater, der mit dem estnischen Recht vertraut ist, und/oder an einen Steuerberater mit Sitz in dem betreffenden Land wenden.

Auch wenn die internationale Besteuerung komplex ist, kann eine e-Residency den Prozess der Steuerzahlung durch die in Estland verfügbaren e-Services transparenter und einfacher machen. Wenn du zum Beispiel Körperschaftssteuern in Estland zahlen musst, kannst du die Steuererklärung vollständig online erledigen.

Erfahre mehr über die Körperschaftsbesteuerung auf der EMTA Website.

Lies auch einen Artikel des Leiters der Steuerabteilung der estnischen Steuer- und Zollbehörde (ETCB): Wie zahlen e-Residents Steuern?

Estnisches Steuersystem

In Estland wird die Einkommensteuer nicht auf den jährlich erwirtschafteten Gewinn erhoben. Die Einkommensteuer wird monatlich veranlagt und nur dann, wenn Gewinne ausgeschüttet wurden (wenn du zum Beispiel Dividenden auszahlst). Der Körperschaftssteuersatz beträgt in der Regel pauschal 20 %, berechnet als 20/80 vom steuerpflichtigen Nettoentgelt. Wenn ab 2019 regelmäßige Dividenden ausgeschüttet werden, kann ein ermäßigter Satz von 14/86 gelten.

Neben der Körperschaftssteuer müssen e-Residents mit Unternehmen in Estland auch die folgenden estnischen Steuern beachten:

  • 20 % Einkommenssteuer vom Geschäftsführergehalt;
  • 33 % Sozialsteuer vom Geschäftsführergehalt.

Auch hier handelt es sich um eine Verallgemeinerung, und je nach den Besonderheiten deines Unternehmens gelten Ausnahmen, also sprich mit deinem Dienstanbieter.

Einen Überblick über die Steuersätze findest du auf der Website der estnischen Steuer- und Zollbehörde. 

Umsatzsteuer-Registrierung

Wenn dein jährlicher steuerpflichtiger Umsatz unter 40.000 € liegt, ist eine umsatzsteuerliche Registrierung in Estland nicht obligatorisch. Erfahre mehr über die Umsatzsteuerregistrierung.

Steueridentifikationsnummer

In Estland gibt es keine Unternehmenssteuer-ID. Ein 8-stelliger Unternehmensregistrierungscode und dein 11-stelliger persönlicher Identitätscode (isikukood) sollten für alle Institutionen und Dienstleistungen in Estland ausreichend sein.

Wenn du irgendwo anders auf der Welt aufgefordert wirst, deine eindeutige Steuernummer (manchmal auch TIN genannt) vorzulegen, dann gibt es neben deinem Registrierungscode keine weitere Nummer, die du vorlegen musst. Wenn du nach deiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gefragt wirst, ist diese in Estland auch nicht zwingend erforderlich (bis dein Unternehmen bestimmte Schwellenwerte überschreitet) und sollte daher auch nicht zwingend erforderlich sein, um Dienstleistungen innerhalb oder außerhalb Estlands in Anspruch zu nehmen.

Mehr Informationen

Wir raten e-Residents dringend, einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren, um die persönlichen und unternehmerischen Steuerpflichten zu bestimmen. Besuche unseren Marktplatz, um einige der Steuerberater zu finden, die sich mit e-Residency und speziell mit der estnischen Körperschaftssteuer auskennen.

Für weitere Fragen zur Besteuerung in Estland besuche bitte die estnische Steuer- und Zollbehörde oder kontaktiere sie direkt per E-Mail: nonresident@emta.ee

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