Wenn sich die Geschäftsführung deines estnischen Unternehmens (oder ein Vertretungsorgan) im Ausland befindet, brauchst du eine Kontaktperson in Estland, wie es das Handelsgesetzbuch verlangt. Dieser Dienst kann von einem virtuellen Bürodienstanbieter bezogen werden.
Nur ein Notar, ein Notariat, ein Rechtsanwalt, eine Anwaltskanzlei, ein vereidigter Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder ein zugelassener Treuhand- und Unternehmensdienstanbieter kann als Kontaktperson benannt werden. Die Anbieter von virtuellen Büros in unserem Marktplatz haben die nötige Betriebslizenz, um diesen Service anzubieten.
Wenn eines der Mitglieder der Geschäftsführung oder ein Vertretungsorgan, ein Gesellschafter, ein Aktionär oder ein Prokurist deines Unternehmens in Estland wohnt, kann diese Person laut Gesetz auch als Kontaktperson benannt werden.
Wenn du ein Unternehmen in Estland als Nichtansässiger registrierst, bist du ähnlich wie bei der Verpflichtung, eine Kontaktperson für dein Unternehmen zu benennen, auch verpflichtet, die Adresse des Sitzes der Geschäftsführung (außerhalb Estlands) im Handelsregister anzugeben.
Ab dem 01.02.2023 haben in Estland registrierte Unternehmen auch die Möglichkeit, eine von der Kontaktperson getrennte juristische Adresse anzugeben, wenn sie dies wünschen, aber diese Änderung ist nicht zwingend erforderlich. Mehr über diese Gesetzesänderung kannst du hier nachlesen.
Aufgaben einer Kontaktperson
Wie bereits erwähnt, war die Geschäftsanschrift eines Unternehmens bis Februar 2023 an die von dir benannte Kontaktperson gebunden. Das bedeutete, dass die Adresse deiner Kontaktperson auch als die Geschäftsanschrift deines Unternehmens galt. Ab Februar 2023 ermöglicht eine Änderung des Handelsgesetzbuchs die Trennung deiner Geschäftsanschrift von der deiner Kontaktperson, wenn du beide unterscheiden möchtest. Die meisten e-Residents entscheiden sich jedoch für einen einzigen Anbieter für beide Dienste.
Deine Kontaktperson ist für die Entgegennahme und Weiterleitung aller an dein Unternehmen gerichteten Verfahrensdokumente oder Absichtserklärungen verantwortlich. Obwohl Estland stolz darauf ist, digital zu sein, werden einige rechtliche Dokumente immer noch in Papierform zugestellt. Mit der Zustellung eines Verfahrensdokuments oder einer Absichtserklärung an die Kontaktperson gilt das Dokument als deinem Unternehmen zugestellt.
Die Kontaktperson muss kein Gesellschafter, Geschäftsführer oder Angestellter sein und du musst ihr keine Rechte einräumen, im Namen deines Unternehmens zu handeln.
Du kannst mehr über dieses Thema in unserem Blog lesen.